Der Dorfverein Kirschhofen e.V. (DVK)
wurde am 9.6.2017 gegründet und wurde vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannt. Er ist in Weilburg-Kirschhofen
ansässig. Der Verein ist politisch, ethnisch und
konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Vereinsziele sind
- Förderung der Jugend- und
Altenhilfe durch
- Organisatorische Betreuung der
Nutzung des Jugendraums Kirschhofen am Sportplatz
- Beratende Unterstützung der den
Jugendraum nutzenden Jugendlichen zusätzlich zur
federführenden fachlichen Jugendberatung durch die
Jugendpflege der Stadt Weilburg
- Initiieren, Organisieren und
Durchführen von Bürgerveranstaltungen im Ortsteil
wie z.B.
- allherbstliches Seniorenessen
im DGH
- monatliches geselliges Treffen
bei Kaffee und Kuchen im DGH für alle Alt- und
Neubürger unter dem Thema „Café Kirschhofen“.
- Förderung von Kunst und Kultur im
Stadtteil Kirschhofen
- Unterstützung örtlicher
Veranstaltungen
- Verwaltung, den Erhalt und
Strukturverbesserungen des Dorfgemeinschaftshauses
Kirschhofen (DGH) durch die Vereinsmitglieder.
Das dafür ausgelobte Entgelt der
Stadt Weilburg wird direkt für die Förderung dieses
und anderer in dieser Liste genannter Vereinszwecke
zur Verfügung gestellt.
- Förderung der Landschaftspflege und
Erhaltung des Dorfbildes
Organisation und Durchführung von Reinigungs- und
Verschönerungsmaßnahmen rund ums
Dorfgemeinschaftshaus, im Stadtteil und der Gemarkung
Kirschhofen einschließlich der Lahnufer, z.B. „Schönes
Kirschhofen“ in Unterstützung und Zusammenarbeit mit
dem Heimat- und Wanderverein sowie der Jugendabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr.
- Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger oder kirchlicher
Zwecke,
z.B. durch die Organisation und
Durchführungsbeteiligung von Veranstaltungen wie dem
jährlichen Lahngottesdienst/ Lahntaufe am Kirschhöfer
Kies.
Mitglied des Vereins kann jede
natürliche Person werden. Die Interessen der Kirschhöfer
Vereine werden durch deren Mitglieder in der jährlichen
Mitgliederversammlung des DVK vertreten. Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend
der Vorstand.
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